Umwelt

Umwelt

Die Wasserversorgung wird verstaatlicht, alle Privatisierungen der Wasserwerke werden rückgängig gemacht und die Hinzufügung von enteisenden Chemikalien zum Trinkwasser wird verboten. Die Hinzufügung von Industrieabfällen wie Fluor, Jod und Sonstigem wird strengsten verboten.

Alle Talsperren gehören ausnahmslos dem Deutschen Reich.

Wasserquellen welche sich seit Generationen in Privatbesitz befinden, z.B. bei Brauereien, genießen Bestandsschutz.

Getränkeverpackungen aus Kunststoff im Sinne von Einwegverpackungen, sowie alle Verpackungen und Waren die endokrine Disruptoren, wie BPA, BPS, Tritanium etc., sowie polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe enthalten, werden strengsten verboten.

Aluminium und Aluminium-ähnliche Verpackungen für Lebensmittel werden verboten.

Fracking wird auf dem Staatsgebiet des Deutschen Reich ausnahmslos verboten.

CO 2 Verpressung wird verboten.

Das Verbringen von schädlichen Aerosolen mittels Luftfahrzeugen innerhalb des Staatsgebietes des Deutschen Reich wird strengstens verboten.

Das Ionisieren der Atmosphäre mittels elektromagnetischer Impulse, gleich welcher Art und Stärke, sowie feinwellige Versendungen von Informationen werden im gesamten Staatsgebiet des Deutschen Reich verboten.

Die gesamten Kosten der noch aktiven Kernkraftwerke werden bis zu deren Abschaltung aus dem beschlagnahmten Vermögen der ehemaligen Betreiber gezahlt.

Das Deutsche Reich fordert und fördert die Erforschung und Durchführung von umweltfreundlichen und umweltförderlichen Technologien.