Reichsgesetzblatt
Neue Reichsgesetzblätter ab 01. Januar 2025:
Wir erstellen gerade die Inhalte für die Neuauflegung der Reichsgesetzblätter, so wie es in einer öffentlich legitimen Regierung sein muss.
Um den hohen Qualitätsansprüchen der Deutschen Völker gerecht zu werden benötigen wir hierfür noch etwas Zeit.
Neue Reichsgesetzblätter sind in Arbeit und werden in kürze hier veröffentlicht.
Neue Gesetze:
Gesetz gegeben zu Würzburg 1, ab Januar 2025
Gesetz zur Wiederinkraftsetzung des Völkerrechtssubjekts Deutsches Reich 1871
Reichsgesetzblätter aus der Historie
Das Reichsgesetzblatt (Abkürzung: RGBl.) war das amtliche Verkündungsblatt des Deutschen Reiches von 1871 bis 1918. Zunächst wurde es vom Büro des Reichskanzlers in Berlin herausgegeben.
Soweit nichts anderes bestimmt war, traten Reichsgesetze erst „mit dem vierzehnten Tage nach Ablauf des Tages in Kraft, an dem das Reichs-Gesetzblatt in der Reichshauptstadt ausgegeben worden“ war. [1]
Für die erste Gesamtausgabe des Reichsgesetzblatts wurden auch die Gesetze, Verordnungen, Erlasse, Bekanntmachungen und einzelne Verträge aus der Zeit des Norddeutschen Bundes und des Deutschen Bundes mit aufgenommen. Daher erschien am 8. Mai 1871 der erste Erlass vom 29. April als Ausgabe Nr. 19 auf der Seite 95 und laut Inhaltsverzeichnis als Veröffentlichung Nr. 636, [2] da das Bundesgesetzblatt des Deutschen Bundes unter dem Namen „Reichsgesetzblatt“ im selben Band fortgeführt wurde.
Eine Zusammenfassung der jeweils gültigen Gesetze mit allen eingearbeiteten Änderungen erschien als Deutsches Reichsgesetzbuch erstmals um etwa 1900.
Die vorläufig letzte Ausgabe des Reichsgesetzblattes erschien am 18.03.1918.
Alte Reichsgesetzblätter bis 19.03.1918.





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