Grund und Boden

Grund und Boden

Es ist ausnahmslos Deutschen Staatsangehörigen gestattet, innerhalb des Staatsgebietes des Deutschen Reich Grund und Boden als Eigentum zu erwerben.

Alle Eigentumserwerbe ausländischer Investoren, Staaten oder Institutionen werden binnen einer Frist von max. 3 Jahren rückabgewickelt.

Wir sind der Ansicht, dass ein Ausverkauf unseres Deutschen Reich in der Art und Weise, wie es derzeit gängige Praxis ist, auf keinen Fall weiter betrieben werden darf.