Rettungs- und Hilfsdienste
Das Deutsche Reich bestätigt die bestehenden Hilfs- und Rettungsdienste, wie z.B. das Technische Hilfswerk, die Rettungswagen und Rettungshubschrauber, die Freiwilligen- und Berufsfeuerwehren in ihrem jetzigen Aufbau und den gefestigten Strukturen und übt lediglich staatliche Aufsicht aus.
Das Deutsche Rote Kreuz, Malteser, Johanniter etc. werden angewiesen, sich ihren traditionellen Aufgaben zu widmen und zweckfremde Aktivitäten aufzugeben.