Regierungsprogramm

Regierungsprogramm

Die Interimsregierung Deutsches Reich hat nach Übernahme der Regierungsgeschäfte von den Bediensteten der BRD-Verwaltung folgende Ziele, um in einer ersten Legislaturperiode von 5 Jahren die Souveränität im Bund der Völker zu vollenden.

Das Deutsche Reich erklärt sich neutral, sowohl in militärischer als auch wirtschaftlicher Hinsicht.

Die Interimsregierung Deutsches Reich vertritt alle Deutschen Bundesstaatsangehörigen.

Grundlage aller Verhandlungen und Tätigkeiten ist eine sich auf die Verfassung von 1871 stützende, neu gestaltete und vom Volk zu entscheidende Verfassung, das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) von 1900, das Strafgesetzbuch (STGB) und Civile Prozessordnung (CPO), sowie das Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) von 1877 und weitere Gesetze.

Alle, das Staatsgebiet Deutsches Reich betreffenden, bilateralen oder multilateralen Verträge, Vereinbarungen oder Abkommen, die die selbstverwaltete Souveränität des Deutschen Reichs einschränken, zu Ungunsten beeinflussen oder in sonst einer Art und Weise Einfluss auf die Gestaltung des Deutschen Reichs nehmen, sind binnen einer Frist von maximal 3 Jahren außer Kraft gesetzt.

Da das Deutsche Reich seit dem 09.11.1918 zu keinem Zeitpunkt mehr souverän war, können also alle oben erwähnten Verträge, Abkommen oder Vereinbarungen gegen das Deutsche Reich durch die BRD, BRiD, Vereinigtes Wirtschaftsgebiet, Germany, DDR etc. grundsätzlich keine Gültigkeit haben.

Wir, die Interimsregierung des Deutschen Reich, werden im Sinne und auf Wunsch der Deutschen Völker, all diese Verträge, Abkommen und Vereinbarungen gewissenhaft und in friedvoller Atmosphäre mit unseren Nachbarländern und weltweiten Staaten prüfen und gegebenenfalls überarbeiten und / oder außer Kraft setzen.