Landwirtschaft, Fischerei, Forsten.
Das Deutsche Reich führt einen Reichsernährungsplan ein.
Alle Naturerzeugnisse berechnet auf der Energiebasis der Photosynthese.
Gentechnisch veränderte Lebensmittel, gesundheitsgefährdende Pestizide, Herbizide und Fungizide sowie wassergefährdende Stoffe werden strengstens verboten. Das Hinzufügen von Substanzen in der Lebensmittelindustrie, wie zum Beispiel E-Zusätze, etc., sowie Kunstzuckerstoffe wie Aspartam etc., werden strengstens verboten.
Die Preisfestsetzung der Grundnahrungsmittel obliegt der Regierung des Deutschen Reich.
Die Regierung des Deutschen Reich verpflichtet die Landwirtschaft zur Wiedereinführung altbekannter Sorten, Vielfältigkeit der Länderbewirtschaftung, artgerechter Tierhaltung und wenn erforderlich, deren artgerechten Transport, sowie die Renaturierung überdüngter Flächen (staatlich gefördert).
Biogasanlagen dürfen ausschließlich mit Bio-Abfallprodukten betrieben werden. Der spezielle Anbau von Nahrungsmitteln, z.B. Mais, zum Betreiben von Biogasanlagen und das damit einhergehende Verschwenden von nutzbaren Landflächen wird verboten.
Die Aufsicht über diese Anlagen hat das Deutsche Reich und nicht der/die Betreiber.
Die Aufsicht der Forstwirtschaft unterliegt dem Deutschen Reich.
Die Schiffe der Küsten- und Hochseefischerei werden zur Reichsfischfangflotte zusammen geführt und unterliegen staatlicher Aufsicht.
Nichtkommerzielle Angelfischerei an und in den Gewässern und Flüssen im gesamten Staatsgebietes des Deutschen Reich ist frei, solange sie dem Eigenbedarf entspricht und nicht als Zeitvertreib, sprich Angeln und dann wieder Freilassen, dient.
Der Import und die Ausbringung von Fäkalien aller Art aus dem Ausland ins Deutsche Reich ist verboten.
Gesundheitsgefährdende sowie gentechnisch manipulierte Produkte und Erzeugnisse des Bayer / Monsanto-Konzern werden im gesamten Staatsgebiet des Deutschen Reich strengstens verboten.